LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Unsere Angaben sind stets freibleibend. Zwischenverkauf der Sorten und Mengen, die wir als vorrätig angegeben haben, behalten wir uns ausdrücklich vor.
UNSERE ANGEBOTE SIND STETS FREIBLEIBEND UND VERPFLICHTEN UNS NICHT ZUR AUFTRAGSANNAHME.
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet wird.
- Alle Sendungen gehen für Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn wir infolge besonderer Vereinbarungen die Lieferungen frachtfrei ausführen.
- Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere jeweiligen sämtlichen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Der Käufer hat das Recht, die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er darf sie jedoch weder zur Sicherheit übereignen, noch verpfänden. Pfändungen von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Ware ist alsdann auf unser Verlangen zum Schutze gegen weitere Pfändungen an der von uns bestimmten Stelle des Käufers einzulagern. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, Rückgabe der Ware bis zu unserer vollständigen Befriedung zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Diese Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns, ohne daß uns daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Vorsorglich überträgt der Käufer schon jetzt auf uns das Eigentum an den entstehenden neuen Erzeugnissen unter gleichzeitiger Vereinbarung, daß er dieselben für uns verwahrt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer gilt Vorstehendes gleichfalls, und zwar sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, mit der Maßgabe, daß uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung zusteht. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Erfolgt der Verkauf nach Verarbeitung unserer Ware mit anderen Waren, so gilt die Abtretung, sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, für den unserem Miteigentum entsprechender Teil der Forderung. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Andernfalls ist er verpflichtet, auf Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Der Käufer bevollmächtigt uns ausdrücklich, dem Abnehmer nach unserem Ermessen von der Abtretung Kenntnis zu geben. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, in Höhe des übersteigenden Wertes Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
- Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich. Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht anders vereinbart.
- Wird vom Besteller keine bestimmte Versandvorschrift angegeben, so geschieht der Versand auf dem von uns nach bestem Ermessen festgestellten billigsten Transportwege.
- Bei Kostenerhöhungen durch Lohn- und Materialsteigerungen behalten wir uns entsprechende Zuschläge vor.
- Beanstandungen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt.
- Unsere Rechnungen sind zahlbar: innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto.
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile Betzdorf. Der Gerichtsstand für Käufer und Verkäufer ist das Amtsgericht Betzdorf, soweit der Käufer Kaufmann ist.
- Anderslautende Bedingungen, insbesondere Nebenabreden, Zusagen von Vertretern, sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.
- Mindesrechnungswert € 15,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Stand: 26/03/2018